Recht auf Unterricht - Wie weit geht das Recht meines Kindes auf Unterricht? 

Eltern können bei ungebührlichem Verhalten ihres Kindes kein Recht auf Unterricht in der angestammten Klasse herleiten. "Wenn Ordnung und Unterrichtserfolg einer ganzen Klasse auf dem Spiel stehen, müssen Einzelansprüche dem gegenüber zurücktreten; ein Schüler kann nicht durch sein Verhalten die Rechte der Gesamtheit der Klasse zunichte machen." (aus: Heckel/Avenarius, S. 269). Einem Verweis aus dem Klassenzimmer kann ein Schüler nicht seinen Anspruch auf Unterricht entgegenhalten, da sein eigener Anspruch auf Unterricht ihm nicht das Recht verleiht, den Unterrichtsanspruch seiner Mitschüler zu gefährden oder zunichte zu machen.

HANDY - Das Handy meines Kindes wurde eingezogen, was jetzt?

Vermutlich hat ihr Kind das Handy auf dem Schulgelände in Betrieb (angeschaltet) gehabt. Dann kann es ihm passieren, dass das Handy von einem Lehrer abgenommen wird.
In so einem Fall
wird das Handy im Sekretariat gelagert und Ihr Kind bekommt ein Schreiben, das Sie über den Vorgang informiert und auf dem Sie mit Ihrer Unterschrift ihr Kind beauftragen können das Handy am nächsten Freitag in der 2. Pause im Sekretariat wieder abzuholen.

Ist das auch rechtlich in Ordnung??
Grundlage für dieses Vorgehen bildet der Paragraph 56 Absatz 5 des BayEUG. Der genaue Ablauf an unserer Schule wurde von der Rechtsberatung des Landratsamtes geprüft und für in Ordnung gefunden. 

Fächerwechsel - Was tun wenn ein Kind ein Wahlfach wechseln will?

Ein Wechsel von praktischen Fächern (Religion - Ethik, ev. Religion kath. Religion, Kunst - Musik) ist immer nur am Ende eines Schuljahres möglich. Diese Regelung gilt nicht boZ - Fächer, hier ist kein Wechsel mehr möglich.

Krankheit - Wie Entschuldige ich mein Kind richtig?

zuerst telefonisch und danach schriftlich (In jedem Fall notwendig!)

Wenn das Kind krank ist muss ein Elternteil/Erziehungsberechtigter vor 08:00 Uhr in der Schule anrufen und es telefonisch entschuldigen. Die Entschuldigung kann man gerne auf den Anrufbentworter sprechen. Wichtig ist nur der vollständige Name des Kindes und die Klasse die es besucht.

In jedem Fall muss noch eine schriftliche Entschuldigung in der Schule abgegeben werden, die von einem Elternteil/Erziehungsberechtigten unterschrieben ist. Diese schriftliche Entschuldigung muss spätestens am 3. Tag der Erkrankung in der Schule vorliegen.

Krankheit - Ab wann benötige ich ein Attest für mein Kind?

Ein Attest benötigt man immer dann, wenn das Kind länger als zwei Tage krank ist. Das bedeutet in der Praxis, dass man 3. Tag der Erkrankung ein Attest vom Arzt in der Schule vorliegen muss.

Für Abschlussschüler kommt hinzu, dass sie immer ein Attest vorlegen müssen, wenn sie an einem angesagten Leistungsnachweis wegen Krankheit nicht teilnehmen. Bringt der Schüler kein Attest, wird der Leistungsnachweis mit der Note 6 bewertet.

 

Krankheit - Was, wenn ich eine angesagte Probe wegen Krankheit verpasse?

Für Abschlussschüler (Klassen M9 , 9 und M10) gilt, dass sie immer ein Attest vorlegen müssen, wenn sie eine angesagte Probe wegen Krankheit nicht mitschreiben können. Bringt der Schüler kein Attest bis spätestens 08:00 Uhr des nächstens Tages , wird der Leistungsnachweis mit der Note 6 bewertet.

 

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Spendenlauf 1

Dass es ein ganz besonderes Ereignis sein müsste, mit dem man den Abschluss des von Covid 19 sehr beeinträchtigten Schuljahres feiern sollte, stand für die Lehrer der 5. und 6. Klassen der Grete-Schickedanz-Mittelschule in Hersbruck von Anfang an fest. Und weil die Mehrzahl der Kinder in den vergangenen Monaten viel zu wenig Bewegung hatte und man zudem noch einen gewissen Nutzeffekt erzielen wollte, kam man gemeinsam mit dem Rektor Herrn Altmann zu dem Entschluss, einen Sponsorenlauf zu veranstalten.

Schnell waren sich Lehrerinnen und Schüler auch darin einig, dass das Hersbrucker Tierheim Nutznießer sein sollte. Für die Organisation und Durchführung waren die Lehrerinnen Anja Gaidamak und Laura Niemann verantwortlich. Es wurde ein 600 m langer Rundweg entlang dem Skaterplatz am Chotieschauer Weg und der Rückseite der Psorisolklinik festgelegt, auf dem die Schüler zeigen konnten, was sie draufhaben. Die Familien der Kinder sollten sich vorab verpflichten, für jede Runde, die ihr Schützling schaffen würde, einen von ihnen selbst festgelegten Betrag zu spenden. Nahezu alle 150 Kinder aus den 8 Klassen waren mit Begeisterung dabei.

Für einen reibungslosen Ablauf sorgten neben den Klassenleitungen, die unter anderem für das Abstempeln der Runden zuständig waren und teilweise sogar selbst mitliefen, auch noch die schuleigenen Sanitäter und das Team des Kreisjugendrings Hersbruck.
Als Sponsoren taten sich außerdem Herr Hübner hervor, Vorsitzender der LG Hersbrucker Alb, der begeistert selbst mitlief und der Klasse 5a für jede absolvierte Runde einen Euro spendete, sowie die DAV-Sektion Hersbruck, von der die besten Läufer Funktions-Shirts erhielten .
Vom ortsansässigen E-Center erhielten die Schüler zudem als willkommene Erfrischung nach dem Lauf dankenswerterweise 150 Bananen und 150 Äpfel. Die von Nico Münzenberg zur Verfügung gestellte Musikbox verlieh der Veranstaltung noch zusätzlichen Pep. Und dann ging‘s los: Einzeln oder in Grüppchen absolvierten die Jungen und Mädchen ihre Runden zu den dröhnenden Klängen. Viele legten sich richtig ins Zeug und zwei von ihnen, Mehroj H. aus der 5b und Tom R. aus der 6c, schafften in einer Stunde jeweils starke 18 Runden. Die jeweils besten Läufer aus den acht Klassen durften dann auch bei der Übergabe der Spende an das Tierheim dabei sein.

Spendenlauf 2

Zum Stolz und zur Freude aller Beteiligten kamen bei der Aktion unglaubliche 3.235 Euro zusammen, die am Dienstag, den 27. Juli der erstaunten und überglücklichen 1. Vorsitzenden des Tierheims, Frau Martina Höng, persönlich überreicht wurden.

Spendenlauf 3

Trotz des damit verbundenen großen organisatorischen Aufwands waren sich am Schluss alle einig, dass man die Veranstaltung ab jetzt jährlich wiederholen wolle.