Recht auf Unterricht - Wie weit geht das Recht meines Kindes auf Unterricht? 

Eltern können bei ungebührlichem Verhalten ihres Kindes kein Recht auf Unterricht in der angestammten Klasse herleiten. "Wenn Ordnung und Unterrichtserfolg einer ganzen Klasse auf dem Spiel stehen, müssen Einzelansprüche dem gegenüber zurücktreten; ein Schüler kann nicht durch sein Verhalten die Rechte der Gesamtheit der Klasse zunichte machen." (aus: Heckel/Avenarius, S. 269). Einem Verweis aus dem Klassenzimmer kann ein Schüler nicht seinen Anspruch auf Unterricht entgegenhalten, da sein eigener Anspruch auf Unterricht ihm nicht das Recht verleiht, den Unterrichtsanspruch seiner Mitschüler zu gefährden oder zunichte zu machen.

HANDY - Das Handy meines Kindes wurde eingezogen, was jetzt?

Vermutlich hat ihr Kind das Handy auf dem Schulgelände in Betrieb (angeschaltet) gehabt. Dann kann es ihm passieren, dass das Handy von einem Lehrer abgenommen wird.
In so einem Fall
wird das Handy im Sekretariat gelagert und Ihr Kind bekommt ein Schreiben, das Sie über den Vorgang informiert und auf dem Sie mit Ihrer Unterschrift ihr Kind beauftragen können das Handy am nächsten Freitag in der 2. Pause im Sekretariat wieder abzuholen.

Ist das auch rechtlich in Ordnung??
Grundlage für dieses Vorgehen bildet der Paragraph 56 Absatz 5 des BayEUG. Der genaue Ablauf an unserer Schule wurde von der Rechtsberatung des Landratsamtes geprüft und für in Ordnung gefunden. 

Fächerwechsel - Was tun wenn ein Kind ein Wahlfach wechseln will?

Ein Wechsel von praktischen Fächern (Religion - Ethik, ev. Religion kath. Religion, Kunst - Musik) ist immer nur am Ende eines Schuljahres möglich. Diese Regelung gilt nicht boZ - Fächer, hier ist kein Wechsel mehr möglich.

Krankheit - Wie Entschuldige ich mein Kind richtig?

zuerst telefonisch und danach schriftlich (In jedem Fall notwendig!)

Wenn das Kind krank ist muss ein Elternteil/Erziehungsberechtigter vor 08:00 Uhr in der Schule anrufen und es telefonisch entschuldigen. Die Entschuldigung kann man gerne auf den Anrufbentworter sprechen. Wichtig ist nur der vollständige Name des Kindes und die Klasse die es besucht.

In jedem Fall muss noch eine schriftliche Entschuldigung in der Schule abgegeben werden, die von einem Elternteil/Erziehungsberechtigten unterschrieben ist. Diese schriftliche Entschuldigung muss spätestens am 3. Tag der Erkrankung in der Schule vorliegen.

Krankheit - Ab wann benötige ich ein Attest für mein Kind?

Ein Attest benötigt man immer dann, wenn das Kind länger als zwei Tage krank ist. Das bedeutet in der Praxis, dass man 3. Tag der Erkrankung ein Attest vom Arzt in der Schule vorliegen muss.

Für Abschlussschüler kommt hinzu, dass sie immer ein Attest vorlegen müssen, wenn sie an einem angesagten Leistungsnachweis wegen Krankheit nicht teilnehmen. Bringt der Schüler kein Attest, wird der Leistungsnachweis mit der Note 6 bewertet.

 

Krankheit - Was, wenn ich eine angesagte Probe wegen Krankheit verpasse?

Für Abschlussschüler (Klassen M9 , 9 und M10) gilt, dass sie immer ein Attest vorlegen müssen, wenn sie eine angesagte Probe wegen Krankheit nicht mitschreiben können. Bringt der Schüler kein Attest bis spätestens 08:00 Uhr des nächstens Tages , wird der Leistungsnachweis mit der Note 6 bewertet.

 

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Corona Fasching 1

Die Mittelschule Hersbruck ließ es sich nicht nehmen, trotz Schulschließung und Homeschooling Fasching zu feiern. Oder eben gerade deswegen war es schön, einmal nur Spaß und Unsinn am heimischen Schreibtisch zu veranstalten. Die SMV und die LehrerInnen der Klassen, die Lust hatten mitzumachen, organisierten eine kleine Faschingsshow.

Nach der Eröffnung und Vorstellung der Jäcken aus den Klassen 5a,b,c,d, der M7, der 9a, M9 und M10a bewegten wir uns zur Musik von We will rock you. Es waren insgesamt etwa 130 Leute gleichzeitig online und immer wieder andere auf dem Bildschirm zu sehen. Alle waren verkleidet, geschminkt oder zumindest guter Dinge.

Corona Fasching 3

Einzelne Kinder zeigten ihre Kostüme und unser DJ Kilian Scholz aus der M9 spielte immer passende Musik dazu ab. Niklas Kellermann und Jonas Schmidt aus der M9 unterhielten uns mit einem Live-Onlineauftritt und begeisterten durch ihren Gesang bzw. das Gitarrenspiel. Weiter ging es mit einer Onlie- Schnitzeljagd. Die Jäcken mussten 6 verschiedene Gegenstände im Haus und draußen zusammensuchen und dann vor dem Bildschirm zeigen. Dabei war auch eine Rolle Toilettenpapier, damit spielten wir dann :“Wer ist als erster eine Mumie?“ und wickelten uns das Gesicht ein. Zwischendurch gab es immer wieder eine Tanzeinlage vor dem PC. Nun wurde der Sieger im Krapfenwettessen ermittelt und der eine oder die andere hatte dann einen Schnurrbart aus Puderzucker.

Corona Fasching 2

Zum krönenden Abschluss zauberte Lina aus der 5c allen noch etwas vor und nach der Polonaise Blankese (im Sitzen) verabschiedeten wir uns mit der Parole: „Nächstes Jahr wieder live in der Schule“.

Vielen Dank an alle, die mitgemacht und mitgeholfen haben, es hat großen Spaß gemacht.

Christine Richter SMV- Verbindungslehrerin